Arbeitsschutz ist besonders für Arbeitnehmer relevant

Wer arbeitet, muss dies auch sicher und geschützt tun können. Arbeitnehmer unterliegen nicht nur dem Weisungsrecht ihrer Arbeitgeber, sondern müssen durch diese auch am Arbeitsplatz geschützt werden. Die wesentlichen Grundlagen und Richtlinien zum Arbeitsschutz werden durch das sogenannte Arbeitsschutzgesetz definiert, wie es beispielsweise Schwerpunkt bei der HOSTRA Gummi und Kunststoffe GmbH ist. Unfälle und Gefahrensituationen sollen durch dieses Gesetz verhindert oder zumindest auf das mögliche Minimum reduziert werden. 

Zunächst muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über die wichtigen Regeln des Arbeitsschutzes unterweisen, häufig muss nach einer solchen Belehrung auch eine Unterschrift durch die Arbeitnehmer geleistet werden.  Das Arbeitsschutzgesetz ist sehr umfangreich und kann in sehr unterschiedlichen Bereich zum Einsatz kommen. Je nach Arbeitsgebiet sind die jeweiligen Regeln und Vorgaben sehr unterschiedlich anzuwenden. In einem Büro hat man sicher nicht so viele Vorschriften und Gefahrenhinweise zu berücksichtigen wie auf einer Großbaustelle. Jedoch sollten auch im klassischen Büroalltag mögliche Gefahren nicht unterschätzt werden. Kabel und Teppiche können zu Stolperfallen werden und im schlimmsten Fall zu einem schweren Arbeitsunfall führen. Auch brennende Kerzen oder eine vergessene Herdplatte kann schnell in einer Tragödie enden.  Viele Gefahren und Unfälle lassen sich bereits im Vorfeld durch korrektes Verhalten aller beteiligten Personen vermeiden.  Besondere Arbeitsschutzrichtlinien sind in Laboren zu beachten. Essen und trinken sind hier aus hygienischen Gründen nicht gestattet und das Labor darf nur mit passender Schutzausrüstung betreten werden. In einem Chemielabor gehören zu dieser Schutzausrüstung in der Regel ein Kittel, eine Schutzbrille und für bestimmte Anwendungen auch Handschuhe. Auch im Baubereich ist eine Schutzausrüstung dringend notwendig. Besonders direkt auf den Baustellen müssen Warnwesten, Schutzhelme, Schutzhandschuhe und vor allem festes Schuhwerk getragen werden. Für den Schutz unbeteiligter Personen müssen Baustellen zudem gesichert und ausreichend gekennzeichnet werden.  Zum Arbeitsschutz gehört es auch einen Unfall zu dokumentieren und die korrekten Schritte einzuleiten. Am Arbeitsort muss immer ein Verbandskasten vorhanden sein und bei größeren Verletzungen muss unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden. Um Arbeitnehmer auch nach einem eventuellen Unfall zu schützen und zu versorgen, existiert neben den klassischen Zweigen der Sozialversicherung aus Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung auch noch die Unfallversicherung. Die Unfallversicherung kann auch als sogenannter fünfter Zweig der Sozialversicherung angesehen werden und ist bei vielen weniger bekannt.  Grund für die weit verbreitete Unbekanntheit ist die Besonderheit das die Kosten für diese Versicherung allein vom Arbeitgeber getragen werden  müssen. Anders als bei den anderen Sozialversicherungen bemerkt der Arbeitnehmer also nicht das er in der Unfallversicherung versichert ist, da ihm diese nicht vom Lohn abgezogen wird.  Passiert ein Unfall am Arbeitsplatz, sollte stets Ruhe bewahrt werden und immer alles genau mit Uhrzeit und Datum sowie beteiligten Personen dokumentiert werden, denn dies dient der Versicherung als Nachweis.



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